Haushaltshilfe in Göppingen
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Krankenkasse den vollen Betrag. Wir sagen Ihnen, ob das bei Ihnen der Fall ist.
Worum es geht
Wenn der Haushalt liegen bleibt
Eine Operation, eine Erkrankung, ein Krankenhausaufenthalt. Plötzlich ist der Haushalt nicht mehr zu schaffen, und zu Hause wartet vielleicht noch ein Kind. Oder das Alter fordert seinen Tribut und das, was jahrzehntelang selbstverständlich war, wird zur täglichen Hürde.
Wir unterstützen Seniorinnen und Senioren, Familien, Berufstätige und Menschen mit Unterstützungsbedarf, in Göppingen und im gesamten Landkreis. Was Sie brauchen, entscheiden Sie. Ob einmal pro Woche, mehrmals wöchentlich oder als dauerhafte Entlastung, wir richten uns nach Ihrer Situation.
Wer eine Haushaltshilfe beauftragt, öffnet sein Zuhause. Das ist keine Kleinigkeit. Deshalb sind Vertrauen und Diskretion für uns keine Werbeworte, sondern die Voraussetzung dafür, dass diese Arbeit überhaupt funktioniert.
Zwei Wege, und beide sollten Sie kennen
Die meisten Menschen wissen nicht, dass es für eine Haushaltshilfe zwei völlig verschiedene Kostenträger gibt. Welcher für Sie greift, hängt nicht vom Alter ab, sondern von Ihrer Lebenssituation.
Haushaltshilfe nach § 38 SGB V
volle Kostenübernahmedurch Ihre Krankenkasse
Dieser Weg wird oft übersehen, obwohl er der günstigste ist. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein.
- Sie können Ihren Haushalt krankheitsbedingt nicht führen
- Ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt im Haushalt
- Ihr Arzt hat eine Verordnung über Haushaltshilfe ausgestellt
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
bis zu 131 € monatlichab Pflegegrad 1
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, rechnen wir als zugelassener Dienstleister direkt mit der Pflegekasse ab.
- Ab Pflegegrad 1, unabhängig vom Alter
- Direkte Abrechnung, keine Vorleistung aus eigener Tasche
- Ungenutzte Beträge sammeln sich bis zum 30. Juni des Folgejahres an
- Ohne Pflegegrad beraten wir Sie zur Antragstellung
Sie wissen nicht, welcher Weg für Sie gilt. Das ist normal. Rufen Sie an, wir klären das in wenigen Minuten.
In vier Schritten zur Haushaltshilfe
- Verordnung besorgenLassen Sie sich von Ihrem Arzt oder vom Krankenhaus eine Verordnung für Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ausstellen.
- Genehmigung einholenReichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sobald die Genehmigung vorliegt, übernehmen wir den Rest.
- EinsatzplanungKurz nach der Genehmigung stimmen wir mit Ihnen die Einsätze ab. Unsere Mitarbeitenden erledigen die vereinbarten Aufgaben in Ihrem Haushalt.
- AbrechnungWir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie entsteht kein Aufwand und keine Vorleistung.
Leistungsumfang
Was wir für Sie übernehmen
Eine Haushaltshilfe ist mehr als Putzen. Sie deckt die Aufgaben ab, die den Tag strukturieren und ohne die nichts läuft.
Reinigung und Ordnung
- Staubsaugen und Wischen
- Bad- und Küchenreinigung
- Fensterreinigung
- Staubwischen
- Müllentsorgung
- Aufräumen und Strukturieren
Küche und Wäsche
- Einkaufen und Besorgungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Gemeinsames Essen auf Wunsch
- Wäsche waschen und bügeln
Wege und Begleitung
- Botengänge zu Post und Apotheke
- Begleitung zu Arztterminen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Gesellschaft und Gespräch
Gerade im sensiblen Bereich der Betreuung ist uns ein würdevoller Umgang wichtig. Unsere Mitarbeitenden handeln respektvoll und einfühlsam. Sie kommen in Ihr Zuhause, nicht in ein Einsatzgebiet.
Wer unsere Haushaltshilfe nutzt
Der Alltag kann fordernd sein, durch Beruf, Familie, Krankheit oder das Alter. Wir unterstützen dort, wo es gerade klemmt.
- Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf im Alltag
- Menschen mit körperlichen Einschränkungen
- Familien mit Kindern
- Berufstätige mit wenig Zeit
- Personen nach einem Krankenhausaufenthalt
- Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad


Worauf Sie sich verlassen können
Beratung vor Ort
Jede Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen Gespräch bei Ihnen. Wir klären den Bedarf, den Umfang, mögliche Kostenträger und Ihre Wünsche. Erst danach machen wir ein Angebot.
Geprüfte Mitarbeitende
Unsere Haushaltshilfen sind sorgfältig ausgewählt, geschult und fest angestellt. Wir achten auf Kontinuität, damit Sie möglichst immer dieselbe Bezugsperson haben.
Klare Preise
Keine versteckten Gebühren, keine unübersichtlichen Vertragsklauseln. Sie bekommen ein transparentes Angebot, das genau auf Ihren Bedarf abgestimmt ist.
Entlastung für Angehörige
Viele Familien übernehmen die Unterstützung selbst. Das ist wertvoll und irgendwann zu viel. Wir schaffen gezielt Luft und arbeiten eng mit Ihnen zusammen.
Selbstständig zuhause
Ein geführter Haushalt, regelmäßige Mahlzeiten, erhaltene Kontakte. Genau das ermöglicht es älteren Menschen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Regional verwurzelt
Als regionaler Anbieter kennen wir Göppingen und die Gemeinden im Landkreis genau. Kurze Wege, feste Ansprechpartner, schnelle Verfügbarkeit. Viele unserer Aufträge entstehen durch Empfehlung.
Unterlagen
Zum Mitnehmen
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten, wenn Sie krankheitsbedingt Ihren Haushalt nicht führen können, ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt und Ihr Arzt eine Verordnung über Haushaltshilfe nach § 38 SGB V ausgestellt hat.
Was ist, wenn ich diese Voraussetzungen nicht erfülle
Dann bleibt der Weg über die Pflegekasse. Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden, mit bis zu 131 Euro monatlich. Und ganz ohne Pflegegrad oder Verordnung können Sie unsere Leistungen selbstverständlich privat beauftragen.
Wie läuft die Verlängerung ab
Eine Verlängerung ist möglich, wenn weiterhin eine ärztlich bestätigte Einschränkung besteht und ein Kind unter 12 Jahren oder ein hilfebedürftiges behindertes Kind im Haushalt lebt, ohne dass eine andere Person den Haushalt übernehmen kann.
Kommt zu jedem Einsatz dieselbe Mitarbeiterin
Das ist unser Ziel, denn Kontinuität schafft Vertrauen. Urlaubs- oder krankheitsbedingt kann es vorkommen, dass jemand anderes einen geplanten Einsatz übernimmt. Sollte ein Wechsel aus Unzufriedenheit nötig sein, organisieren wir diesen.
Was passiert, wenn die Mitarbeiterin krank ist oder Urlaub hat
Bei planbaren Ausfällen organisieren wir frühzeitig Ersatz. Erkrankt jemand plötzlich, versuchen wir das ebenfalls. Gelingt das kurzfristig nicht, bitten wir Sie, dass der Termin einmal ausfällt.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss
Bitte sagen Sie vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls müssen wir Ihnen den Termin berechnen.
Wie lange dauert ein Einsatz
Jeder Einsatz beträgt mindestens 2 Stunden. Je nach Bedarf kommen wir täglich, ein- oder zweimal pro Woche oder auch vierzehntägig.
Was passiert mit ungenutzten Budgets aus der Pflegekasse
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich sammelt sich wie auf einem Sparbuch über das Jahr an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden, danach verfällt er. Pflegesachleistungen sammeln sich nicht an und gelten nur monatlich. Das Entlastungsbudget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht mit 3.539 Euro einmalig pro Kalenderjahr zur Verfügung und verfällt zum 31.12.
Wir prüfen, was Ihnen zusteht
In einem kostenlosen Gespräch klären wir, ob die Krankenkasse zahlt, ob der Entlastungsbetrag greift oder wie eine private Lösung aussehen kann. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, in Göppingen und im gesamten Landkreis. Ohne Verpflichtung.
PB Intensiv